Verwaltungsgericht bestätigtSri Lanker muss Schweiz nach über 30 Jahren verlassen
Ein Sri Lanker verliert seine Aufenthaltsbewilligung. Er hat hier zwar drei minderjährige Kinder. Aber er ist verschuldet und hat Sozialhilfe bezogen.

Das bernische Verwaltungsgericht hat die Wegweisung eines Sri Lankers bestätigt, der seit über 30 Jahren in der Schweiz lebt.
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Zwei Drittel seiner knapp 48 Lebensjahre hat der Sri Lanker in der Schweiz verbracht. Bald muss er das Land aber verlassen. Das hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern entschieden und die Verfügungen der Einwohnergemeinde Bern sowie der kantonalen Sicherheitsdirektion bestätigt. Die Vorinstanzen hatten ihm die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.