Stadt schreibt einmalig Recherchestipendien aus
Recherchieren ist für Kunstschaffende meist unbezahlte Zeit. In der Stadt Thun kann sich das nun ändern.

Im Rahmen der Legislaturziele 2019 bis 2022 hat der Gemeinderat von Thun festgelegt, innovative Kulturprojekte und -formate zu fördern. Ziel ist es, neben der klassischen Projektförderung auch neue Impulse für das Thuner Kulturschaffen zu setzen, wie die Stadt in ihrem Communiqué am Montag mitteilt. Zudem will sie die Künstlerinnen und Künstlern dabei unterstützen, besser auf veränderte Rahmenbedingungen wie etwa den technologischen und gesellschaftlichen Wandel reagieren zu können. Als neues Förderformat schreibt die Kulturabteilung Recherchestipendien aus. Ein bis zwei weitere Förderschwerpunkte folgen zu gegebener Zeit.
«Wir schreiben diese Stipendien vorerst einmalig aus», ergänzt Marianne Flubacher, Leiterin Kulturabteilung, auf Anfrage. «Die Idee des Legislaturziels ist, stets neue Förderschwerpunkte festlegen zu können.» Ob der eine oder andere Schwerpunkt später weitergeführt wird, ist noch offen.
20'000 Franken insgesamt
Mit dem Beitrag können professionelle Kulturschaffende aller Sparten ihre Arbeit durch Recherche, Analyse und Konzeption vertiefen und weiterentwickeln. Das Vorhaben muss nicht zwingend in einem konkreten Projekt oder einer Produktion münden, jedoch eine klare Zielsetzung verfolgen. Von der Fördermassnahme ausgeschlossen sind Vorarbeiten für bereits geplante Projekte, die in den üblichen Produktionsprozess fallen. «Bei der aktuellen Ausschreibung geht es lediglich um neue künstlerische Vorhaben, die erst angegangen werden», präzisiert Flubacher.
Insgesamt stehen für das neue Fördergefäss dieses Mal 20'000 Franken zur Verfügung. Diese sollen auf mehrere Stipendiatinnen und Stipendiaten verteilt werden. Pro Stipendium vergibt die Kulturabteilung mindestens 5000 und maximal 8000 Franken. Für die Beurteilung werden externe Fachpersonen verschiedener Kunstsparten beigezogen. «Das Geld ist in der Spezialfinanzierung für kulturelle Zwecke bereits reserviert», sagt Flubacher. Dieser Betrag entspreche rund sieben Prozent des gesamthaft zur Verfügung stehenden Jahresbudgets für die Projektförderung. «Ein Stipendium ermöglicht Kulturschaffenden, sich mehr Zeit für ihre Arbeit zu nehmen, was sich wiederum positiv auf deren Qualität auswirkt.»
Bewerbende müssen in Thun oder in einer Gemeinde des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Thun aufgewachsen oder dort seit mindestens zwei Jahren wohnhaft sein. Ebenfalls bewerben können sich Personen, die seit zwei Jahren ihren Arbeitsschwerpunkt in Thun haben. Kulturschaffende in Ausbildung sind nicht zugelassen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 16. Dezember.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch