Interview mit Vollzugsexperten«Straftäter haben kein Recht, in Freiheit sterben zu können»
Strafunterbrüche zum Sterben würden kaum mehr gewährt, sagt Experte Benjamin F. Brägger. Daher brauche es Pflegeheime im Vollzug.

Haben verwahrte Gewalttäter ein Recht auf ein humanes Sterben?
Die Frage ist erst seit ein paar Jahren aktuell. Früher gab es vor allem junge Männer im Gefängnis. Da starb selten jemand. Da die Gerichte aber längere Strafen und mehr Verwahrungen aussprechen, werden die Insassen älter. Heute werden Häftlinge mit lebenslänglicher Strafe sowie Gewalt- und Sexualstraftäter im Massnahmen- und Verwahrungsvollzug sehr spät oder gar nicht mehr entlassen.