Streikende Schüler müssen kaum mit Konsequenzen rechnen
Erhalten Berner Schülerinnen und Schüler, welche am Klimastreik teilnehmen, unentschuldigte Absenzen?

Wer streiken will, muss einen der fünf freien Halbtage beziehen. Das ist die Weisung der Berner Erziehungsdirektion an die Schülerinnen und Schüler der Stadtberner Gymnasien, die am für Freitag um 15 Uhr angekündigten Klimastreik auf dem Waisenhausplatz teilnehmen wollen.
Am Gymnasium Kirchenfeld können die Schüler als weitere Möglichkeit im Voraus ein Gesuch stellen, um wegen einer «besonderen Veranstaltung» der Schule fernzubleiben. Diese Abwesenheit muss jedoch in Form eines Unterrichtsbeitrags kompensiert werden. Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler unentschuldigt dem Unterricht fern, gilt dies als unentschuldigte Absenz und wird im Zeugnis vermerkt.
Rolf Maurer, Rektor des Neufeld-Gymnasiums, verweist auf Anfrage auf die Vorgaben der Erziehungsdirektion. Er hält es für möglich, dass es heute unentschuldigte Absenzen geben wird.
Anders sieht es bei der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Bern (Gibb) aus. «Die Ausbildungsbetriebe sind zuständig für Freistellungen vom Unterricht», sagt der stellvertretende Direktor, Daniel Hurter. Wer ohne eine solche im Unterricht fehle, erhalte beim ersten Mal eine mündliche Verwarnung.
Er sieht solche Entscheidungen als Teil des Reifeprozesses: «Persönlich finde ich, dass es ein wichtiger Teil des Erwachsenwerdens ist, Entscheidungen zu treffen und die daraus hervorgehenden Konsequenzen zu tragen.» Schweizweit erwartet die Jugendbewegung «Climate Strike» gemäss Medienmitteilung über 6000 Streikende. (kra)
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