Tierarzt wegen Tierquälerei verurteilt
Ein Oberländer Tierarzt bescheinigte die Transportfähigkeit eines verletzten Rindes. So machte er sich der Tierquälerei schuldig.

Ein Tierarzt aus dem Berner Oberland hat anfangs Sommer 2018 die Bewilligung zum Transport eines verletzten Rindes zur Notschlachtung in ein Schlachthaus erteilt, obwohl dieses aufgrund der Wirbelsäulenfraktur nicht transportfähig gewesen sei und an Ort und Stelle hätte getötet werden müssen. Dadurch habe er in Kauf genommen, dass dem Rind unnötig starke Schmerzen und Leiden zugefügt worden seien. Zudem soll er in der «Tierärztlichen Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle» dem Tier einen guten Gesundheitszustand attestiert und dessen Transportfähigkeit bestätigt haben, obwohl er das verletzte Tier nie selber gesehen und untersucht habe.
Mit Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft wurde er wegen Tierquälerei und falsches Ärztliches Zeugnis schuldig erklärt. Das Verdikt lautete auf eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 570 Franken, ausmachend 28'500 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem wurde er mit einer Verbindungsbusse von 6840 Franken bestraft und ihm die Verfahrenskosten auferlegt. Insgesamt hätte er 7340 Franken bezahlen müssen. Weil er gegen den Strafbefehl Einsprache erhob, kam es am Donnerstag zur Hauptverhandlung am Regionalgericht Oberland in Thun.
Nicht selber untersucht
Der Beschuldigte und sein Verteidiger verzichteten auf ihr Einsprachrückzugsrecht. Der Tierarzt bestätigte bei der Einvernahme, dass nicht er, sondern ein Mitarbeiter, der als Zeuge vorgeladen war, die Untersuchung vorgenommen habe. «Der Mitarbeiter hat mir bestätigt, dass das Rind transportfähig sei», gab der Beschuldigte zu Protokoll. Diagnostiziert worden sei nicht eine Wirbelsäulenfraktur sondern ein Achillessehnenriss. Daraufhin habe er die Bescheinigung ausgestellt.
Als weiterer Zeuge wurde der Vater des Tierbesitzers befragt, welcher das Rind in den Schlachthof transportierte. Dies sei nach Rücksprache mit dem Beschuldigten geschehen. Ein ebenfalls als Zeuge vorgeladener Mitarbeiter des Veterinärdienstes bestätigte, dass ein Tierarzt vor dem Erstellen des Zeugnisses ein Tier persönlich untersuchen müsse.
Urteil wird angefochten
Der Verteidiger des Tierarztes beantragte den Beizug von ausserkantonalen Experten, weil er Ungereimtheiten ortete. Dies wurde vom Gericht abgelehnt. Daraufhin plädierte er auf Freisprüche. In seinem Urteil bestätigte der Gerichtspräsident die Schuldsprüche der Staatsanwaltschaft. Er verurteilte den Tierarzt zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu je 380 Franken, ausmachend 18'240 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, und zu einer Verbindungsbusse von 4560 Franken. Zudem werden ihm Verfahrenskosten von 2396 Franken auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innert 10 Tagen angefochten werden, was gemäss Verteidiger der Fall sein wird.
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