Viktor Vekselberg freigesprochen
Der russische Investor hat im Fall OC Oerlikon nicht gegen das Börsengesetz verstossen. Das hat das Bundesstrafgericht entschieden – es widerspricht damit dem Finanzdepartement.
Das Bundesstrafgericht hat die Investoren Viktor Vekselberg, Ronny Pecik und Georg Stumpf vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Börsengesetz im Fall OC Oerlikon freigesprochen. Sie hatten sich gegen die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) verhängten Bussen über 40 Millionen Franken gewehrt. Es war die grösste in der Schweiz je verhängte Busse wegen Bruchs des Börsenrechts.
Das EFD wirft den Investoren vor, eine Übernahme von OC Oerlikon frühzeitig geplant zu haben. Vekselbergs Beteiligungsgesellschaft Renova und die Victory von Pecik und Stumpf hätten der Börse nicht gemeldet, dass sie eine Gruppe bildeten und gemeinsame Ziele verfolgten. Das war 2006, als der Russe den Österreichern in zwei Tranchen 13 Prozent am Industriekonzern Oerlikon abkaufte. Den Einstieg bei Oerlikon meldete Vekselberg erst im Mai 2008.
Es mangelt an Beweisen
Vekselberg holte sich den besten Anwalt, den er kriegen konnte: Lorenz Erni. Dieser hatte den ehemaligen Swissair-Chef Philippe Bruggisser aus der Bredouille geholt, ebenso den Ex-Finanzchef der Bank Vontobel, Hans-Peter Bachmann, oder den Financier Martin Ebner. Erni hat in publikumswirksamen Wirtschaftsfällen noch nie verloren.
Das Gericht begründet nun sein Urteil damit, dass die Kontakte zwischen den Investoren als «geschäftsübliche Vorgänge» ohne Weiteres erklärbar seien. Die These der Anklage sei also «ohne Beweis geblieben». Ausserdem habe sie nicht festgestellt, worin der Zweck der Absprachen hätte bestehen sollen.
Rekurs offen
Das Finanzdepartement kann gegen das Urteil vor dem Bundesgericht rekurrieren. Es wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA am Donnerstag nicht festlegen, ob es den Entscheid nach Lausanne weiterzieht. Zuerst will es die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
In der Entscheidfindung der Behörde spiele auch das zweite hängige Verfahren gegen Vekselberg, Pecik und Stumpf eine Rolle, wie EFD-Sprecher Roland Meier erklärte. Das EFD untersucht, ob die drei Investoren beim Einstieg beim Winterthurer Maschinenkonzern Sulzer zwischen 2006 und 2007 die Meldepflichten verletzt haben.
Vekselbergs Gesellschaft Renova zeigte sich befriedigt über den Freispruch. Sie sieht ihre Position bestätigt, dass sie die Anteile am Industriekonzern damals ordnungsgemäss gekauft hat, wie es in der Mitteilung heisst.
SDA/oku
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