Plötzlich keinen Anspruch mehr auf eine Rente
Weil die Pensionskasse ihr Reglement für Partnerrenten änderte, ginge die Partnerin von Rentner H.S. im Fall seines Todes leer aus.

Als Zentralsekretär des Kaufmännischen Verbandes (KV) Schweiz hatte H.S. einen guten Lohn. Er konnte sich deshalb auch eine vorzeitige Pensionierung leisten. Im Alter von 60 Jahren zog er sich 2006 aus dem Beruf zurück. Wenige Monate zuvor hatte der Witwer eine neue Partnerin kennen gelernt, mit der er bald darauf zusammenzog. Er meldete das Konkubinat vorschriftsgemäss der Pensionskasse, um sicherzustellen, dass seine Partnerin eine Hinterlassenenrente bekäme, falls er vor ihr sterben sollte.