Keine Pistenverlängerung Qualitätszertifikat erhalten Wasserleitung wurde teurer Bewilligung für Wahlplakate
Nachrichten Richtplan Flughafen Weisslingen – Der Weisslinger Gemeinderat verabschiedete seine Stellungnahme zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Darin erklärt er, dass die Variante «J optimiert» aus dem SIL gestrichen werden muss. Diese sieht abwechslungsweise Nord- und Ostanflüge und eine Verlängerung der Piste 28 vor, was den Flugverkehr im Osten des Flughafens verdoppeln würde. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass auch mit dem bestehenden Pistensystem eine vernünftige Entwicklung des Flughafens möglich sei.(hei) Altersheim Geeren Fischenthal – Zweimal wurde das Alters- und Pflegeheim Geeren dieses Jahr einer Überprüfung unterzogen. Der Bezirksrat attestierte dem Heim nach einer Visite eine einwandfreie Führung in allen relevanten Bereichen, wie das Altersheim mitteilt. Dank der Einhaltung der ISO-Standards wurde die Leitung Anfang November zudem zum dritten Mal für ihr Qualitätsmanagement-System ausgezeichnet.(jes) Bauabrechnungen Schwerzenbach – An der kommenden Gemeindeversammlung werden den Stimmbürgern zwei Bauabrechnungen zur Genehmigung unterbreitet: Die Baukosten der 2007 ersetzten Wasserleitung in der Bahnstrasse belaufen sich auf knapp 190 000 Franken. Damit überschreiten die Ausgaben den bewilligten Kredit von 154 000 Franken um beträchtliche 22,8 Prozent, wie der Gemeinderat mitteilt. Unter anderem hätten tiefere Gräben und schlechter Baugrund zu dieser Überschreitung geführt. Die Kosten für den Ersatz der elektronischen Trefferanlage bei der Schiessanlage liegen mit knapp 133 000 Franken hingegen innerhalb des Kredits.(jes) Wahlen Fällanden – Die Parteien dürfen im Vorfeld der Kantons- und Regierungsratswahlen im kommenden April sowie der National- und Ständeratswahlen im Oktober Wahlplakate aushängen, ohne zuvor für jedes Plakat eine Bewilligung einholen zu müssen. Der Gemeinderat hat sich somit dafür entschieden, die bisherige Praxis beizubehalten, wie er in einer Mitteilung schreibt. Allerdings seien die Plakate so zu platzieren, dass sie kein Risiko für den Verkehr darstellen. Zudem dürfen sie nicht länger als drei Monate ausgehängt werden. (jes)
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