SP-Chef Levrat krebst zurück, Pelli verzichtet auf Klage Lega-Volksinitiative für Bankgeheimnis gescheitert Durchsagen an Bahnhöfen werden nachts leiser Trotz schneller Scheidung das Pensionskassengeld teilen
Nachrichten Departementsstreit FDP-Parteipräsident Fulvio Pelli und SP-Präsident Christian Levrat haben ihren Streit beendet. In einer gemeinsamen, am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme nehmen beide Abstand von ihren Aussagen und Reaktionen. Levrat habe Pelli gegenüber erklärt, er habe im Zug der Departementsverteilung im neu zusammengesetzten Bundesrat einen «unangebrachten Ausdruck» verwendet. Pelli seinerseits bezeichnete seine Drohung, Klage wegen Verleumdung zu erheben, als «Überreaktion». Im Gespräch hätten die Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt werden können. (SDA) Finanzplatz Vorderhand gibt es in der Schweiz keine Abstimmung über das Bankgeheimnis. Die Volksinitiative der Lega dei Ticinesi zum Schutz des Bankgeheimnisses ist nicht zustande gekommen. Die Sammelfrist lief Anfang Oktober ab. Die Initiative sei nicht mit der nötigen Unterschriftenzahl eingereicht worden, teilte die Bundeskanzlei mit. (SDA) SBB Die Lautsprecher-Durchsagen auf SBB- Bahnhöfen in dicht besiedelten Gebieten sollen künftig nachts weniger laut über die Perrons schallen. Geplant ist eine «Nachtabsenkung» der Lautstärke von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.SBB-Sprecher Daniele Pallecchi bestätigte eine Meldung des «Landboten», wonach es Beschwerden aus Illnau-Effretikon und Kilchberg wegen der lauten Durchsagen gibt. Dass spätabends und frühmorgens auf den Perrons über die Lautsprecheranlagen über allfällige Verspätungen von Zügen informiert wird, sei auf das Behindertengleichstellungsgesetz zurückzuführen. (SDA) Bundesgericht Trotz kurzer ehelicher Zweisamkeit hat eine Frau bei der Scheidung Anrecht auf die Hälfte der zweiten Säule ihres Ehemannes. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft aufgehoben. Im Oktober 2004 hatte die damals 62-jährige IV-Rentnerin nach kurzer Bekanntschaft einen um acht Jahre jüngeren Mann geheiratet. Im darauffolgenden März trennten sie sich. Das Kantonsgericht kam zum Schluss, eine hälftige Teilung des Vorsorgeguthabens sei «ungerecht, unbillig und bei gesamtheitlicher Betrachtung des Sachverhalts unangemessen». Das Bundesgericht sieht das anders. Die Verweigerung der hälftigen Teilung des Guthabens sei nur bei Rechtsmissbrauch und «mit grosser Zurückhaltung anzuwenden». Die Dauer der verbrachten Ehezeit sei nicht entscheidend. (SDA) Urteil 5A_304/210 vom 27. August 2010
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